Erst- / Statusinformation gemäß
		
			§ 15 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung 
			§ 12 der Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung 		 
	 
	
	
		von 
		
			
			Daiber Versicherungs- und
		
			
			Geschäftsführer Roman Mangelkramer		
		
			
			Telefon: +49 7431 9384-0 info(at)versicherungen-daiber.de 
				
			
			Handelsregister: Amtsgericht Stuttgart HRB 401182		
						
			
			Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE207721685		
			 
	
	
		§34d GewO 
					
			
				Berufsbezeichnung: Versicherungsmakler  mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland		
			
			
			
			
				Die Eintragung im Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info ) als Versicherungsmakler  kann unter folgender Registrierungs-Nummer abgerufen werden:D-PGFK-RMWND-46 
			
			
			
			
				Aufsichtsbehörde und zuständige Behörde für die Erlaubnis: +49 7121 2010 http://www.reutlingen.ihk.de 			
			
			
			
				Die Eintragung kann wie folgt überprüft werden: 0180-600-585-0 * www.vermittlerregister.info * 0,20 €/Anruf 
			
			
			
			
				Gemäß § 36 VSBG und § 17 Abs. 4 VersVermV teilen wir mit, dass wir verpflichtet und bereit sind an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Folgende Schlichtungsstellen können angerufen werden: 
			
			
				Versicherungsombudsmann e.V.www.versicherungsombudsmann.de 
			
			
				Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherungwww.pkv-ombudsmann.de 
			
			
			
			
				Berufsrechtliche Regelungen: 
					§ 34 d Gewerbeordnung (GewO) 
					§§ 59 - 68 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) 
					Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV) 
				 
			
			
				Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de  eingesehen und abgerufen werden. 
			
			
						
			
			
				Berufsrechtliche Regelungen: 
			
			
			
				Art und Quelle der Vergütung 
			
				in der Versicherungsprämie enthaltene Courtage, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird oder als 
				konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als 
				Kombination aus beidem. 
			 
			
				Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.
			
			 
	
		
		§34f GewO 
		
		
			Berufsbezeichnung: Finanzanlagenvermittler  nach § 34f Abs. 1, Nummer 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
		
		
		
		
			Die Eintragung im Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info ) als Finanzanlagenvermittler  kann unter folgender Registrierungs-Nummer abgerufen werden:D-F-168-RH58-19 
		
		
		
		
			Aufsichtsbehörde und zuständige Behörde für die Erlaubnis: +49 7121 2010 http://www.reutlingen.ihk.de 		
		
		
		
			Die Eintragung kann wie folgt überprüft werden: 0180-600-585-0 * www.vermittlerregister.info * 0,20 €/Anruf 
		
		
		
		
			Gemäß § 36 VSBG und § 17 Abs. 4 VersVermV teilen wir mit, dass wir verpflichtet und bereit sind an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. 
		
			
		
		
			Berufsrechtliche Regelungen: 
				§ 34f Gewerbeordnung (GewO) 
				Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV) 
			 
		
		
			Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de  eingesehen und abgerufen werden. 
		
		
		
				
		
		
			Informationen über Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden: 
		
		
			Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes, soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler/-berater nach § 34f GewO  zulässig ist.
		
		
		
		
			Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und -vermittlung: 
		
		
			Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung kann die Vergütung hierfür durch den Anleger oder durch Dritte (Produktgeber) oder in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den Finanzprodukten, welche eventuell vermittelt werden.
		
		
			Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, erfolgt dies entsprechend gesondert zu treffenden Vergütungsvereinbarung. Hierbei wird offengelegt ob eine weitere Vergütung durch den Produktgeber erfolgt.
		
		
		
		
	 
	
	
	
	
	
	
		
		
	
		
	
	
		Beschwerdemanagement 
		Beschwerden sind in Textform an die Geschäftsleitung zu richten und werden im Rahmen unseres Beschwerdemanagements unverzüglich bearbeitet.
	 
	
		
	
	
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	Revisions-Stand 03/2023 (vm)